Anlässlich 50 Jahre ÖGFA
In Zusammenarbeit mit UMBAU,
Zeitschrift für Architektur / Theorie der Praxis
15. bis 17. und 26. Oktober 2015
Vortragende
Moderation:
E. Beneder, A. Psenner, R. Temel, G. Wawrik,
A. Fitz
M. Trentini, C. Kühn, G. Heindl
C. Teckert, A. Jeinic, O. W. Fischer, R. Burghardt,
L. Streeruwitz
R. Sonderegger, J. Rendell, M. Klein
I. Sabatier / S. Schwarz, S. Kurath,
H. Pretterhofer
J. Puchleitner, P. Tan, W. Indrist, N. Kolowratnik /
J. Pointl, K. Harrasser
I. Cukic, L Fior, C. Linortner
H. Binder, W. Otter, M. Starzacher, B. Trenkwalder,
M. Kunath, M. Russo
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GEGEBENHEITEN
Schon allein das Wort Planung suggeriert uns all zu leicht, man könne so einfach entwerfen und als „Meister“ dem Plan dann seinen „Stempel richtig aufdrücken“.
Die Wirklichkeit sieht anders aus. Es wirken bei solchen Vorhaben die verschiedensten, zum Teil hoch spezialisierten Fachleute sowie die unterschiedlichsten Interessen zusammen.
Dabei sind unübersehbare, zum Teil widersprüchliche Normen, oft rasch geänderte Vorschriften, abzuwartende Abhängigkeiten, unklare Rechtsverhältnisse abzuarbeiten bzw. zu erfüllen.
Unverrückbare örtliche Situationen aber auch oft unberechenbare bzw. überraschende Zwangspunkte bestimmen wesentlich die erreichbaren Möglichkeiten.
ARCHITEKTEN
Architekten sind an diesem stadtstrukturellen Vorprozess nicht beteiligt! Sie treten erst auf, wenn das Übergeordnete und wirklich Wesentliche bereits fest steht.
Werden sie einmal „früher beigezogen“, dann erhalten sie den Auftrag jene Interessen, welche „einer Liegenschaft inneliegt“ zu vertreten.
Ihr Tun konzentriert sich dann eigentlich darauf, als „Dienstleister“ die Wünsche und Erfordernisse am Standort best möglich zu lösen, eine Aufgabe unter weitgehend beschränkten Möglichkeiten.
Bis auf ganz wenige Sonderstellungen bzw. Einzelfälle ist ihr gestaltbarer Planungsspielraum, dann eigentlich sehr gering.
INSTRUMENTE
Grundeigentum hat in der westlichen Welt eine tabuisierte Stellung.
Wenn ein Eigentümer nicht will, dann gibt es auf seinem Boden eigentlich kaum wirklichen Zugriff für die „öffentliche Hand“.
Bodenenteignungen sind ungeliebt und ihr Betreiben wäre dann auch äußerst langwierig und selten wirklich erfolgreich.
Mehr Gerechtigkeit brächte die Einführung einer „Planwertabgabe“ auf Liegenschaften welche hohe wertsteigernde Maßnahmen durch die Kommune erhalten. Leider ist das aber nur ein „akademisches Thema“.
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Man versucht es derzeit mit „Städtebaulichen Verträgen“, welche sich politisch und rechtlich erst behaupten müssen!
KONZEPTE
Die „Stadtentwickler“ denken langfristig, nachhaltig, in Zeiträumen von 10, 20 oder mehr Jahren. Die „Finanzer“ handeln von ihrer Sichtweise aus eher kurzfristig. Bei ihnen ist der Budgetrahmen im Zentrum des „täglichen Tun`s“, ein Grundkonflikt in jeder Stadtverwaltung.
Der allgemeine Zuzug und der damit verbundene wachsende Bedarf bzw. die daraus folgende Notwendigkeit von umfangreichen Bauten am Stadtrand sind in den nächsten Jahr(zehnt)en unausweichliches Thema. Grundstücksreserven in stadtstrukturell gut erschlossenen Lagen sind eigentlich nur recht beschränkt verfügbar.
Übergeordnete Gesamtraumkonzepte (STEP, Hochhauskonzept, …) werden daher immer mehr interpretationsreicher, verschwommener und unverbindlicher. Dabei verlieren die wichtigen übergeordneten Zielsetzungen schrittweise an Gewicht und Entscheidungen werden in der Folge dann oft „situationselastisch“ angepasst.
PUZZLEWERK
Eine zersplitterte und knappe Bodenverfügbarkeit zwingt aber die Stadtverwaltung zu partiellen, oft kleinen Einzelbearbeitungen.
So gibt es immer wieder Teillösungen, die in einer Gesamtschau „gelegentlich eine recht eigenartige Stellung einnehmen“.
Es entsteht manchmal ein „Konglomerat“ welches man dann auch als akzeptierten Kompromiss bezeichnen kann.
Bei solchen, oft lokalen Beratungen findet zwischen den verschiedensten Akteuren im Regelfall ein stark verflochtener Entwicklungsdialog statt.
In vielen Fällen ist das ein zeitraubender und mühsamer Weg.
DAHER
ES GIBT NUR EINE STADTENTWICKLUNG ! |